Algemene voorwaarden
§ 1 Leistungen der EVOPE GmbH
Das Mitglied der EVOPE GmbH ist berechtigt, sämtliche Sport- und Fitnesseinrichtungen
der EVOPE GmbH während der normalen Öffnungszeiten zu nutzen,
soweit dem Kursbetrieb dem nichts entgegensteht.
§ 2 Hausordnungen
Bei der Nutzung der Räumlichkeiten unterliegt das Mitglied der im EVOPE
Center geltenden Hausordnung. Diese können insbesondere Regelungen über
Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten, Verhalten in den Wellness- und
Fitnessbereichen beinhalten.
§ 3 Übertragung der Mitgliedschaft
Eine Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nur von bestimmten
Mitgliedschaften und nur nach Rücksprache mit EVOPE und nur an Personen
möglich, die noch nicht Mitglied bei EVOPE sind oder waren. Für die Bearbeitung
der Übertragung berechnet EVOPE einmalig 50,00 Euro.
§ 4 Gruppentraining, Personaltraining, 10er Karten
Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an den im Rahmen des
Tarifes buchbaren Kursen. EVOPE garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder
Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es
werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten / bereit gestellt, dass
im Rahmen einer üblichen Auslastung des EVOPE Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit
ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
Die Kurstermine werden auf der Internetseite (www.evope.de) aktuell bekannt
gegeben. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 02. Januar finden keine
Kurse statt. Weiterhin behält sich EVOPE vor, an allen gesetzlichen Feiertagen
und an bis zu weiteren 9 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen
dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden
berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern
rechtzeitig im Voraus durch Aushang mitgeteilt. Die Teilnehmeranzahl der Kurse
ist limitiert, weshalb eine vorhergehende online Anmeldung für die Kursteilnahme
vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der
geringen Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe unten: „Stornierung“).
Mit dem Erwerb einer 10er Karte können vom Mitglied 10 Gruppenstunden oder
Open Gym Stunden in einem Zeitraum von 3 Monaten gebucht werden. Die Karte
ist nicht übertragbar.
Personal Training Termine können nur persönlich und in den vereinbarten Zeiten
stattfinden.
Eine Mitgliedschaft oder eine 10er Karte berechtigen die Teilnahme an den
EVOPE Gruppentrainings im vereinbarten Umfang, kostenpflichtige Spezialkurse
sind davon ausgenommen.
§ 5 Stornierung
Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen
Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent
automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das
Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.
Gruppentraining Termine können online bis 6 Stunden vor Beginn des jeweiligen
Termins storniert werden. Werden gebuchte Termine und Kurse nicht fristgerecht
abgesagt und somit ein Platz blockiert und gebucht, behält EVOPE sich vor, pro
gebuchtem und nicht wahrgenommenen Kurs 5 Euro zu verrechnen. Diese gehen
am Ende des Monats per Rechnung an das Mitglied raus.
§ 6 Teilnahme
Für eine sichere Teilnahme an sämtlichen Kursangeboten von EVOPE ist jedes
Neumitglied (Vertrag oder 10er Karte) verpflichtet, die angebotenen Einsteigerkurse
(Fundamentals Kurs) zu absolvieren. Neumitglieder, die in einer anderen
CrossFit Box oder Athletic-Center bereits mindestens 3 Monate trainiert haben,
können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Head Coaches,
die Einsteigerkurse überspringen.
Im sog. „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt,
es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht. Auch für die
Einsteigerkurse und das Open Gym ist zwingend eine online Buchung erforderlich
– diese zählt als regulärer Login einer Mitgliedschaft oder 10er Karte.
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht ohne vorherige
Einwiligung von EVOPE gestattet.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Die EVOPE GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies
gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht
und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung
von Leben, Körper, Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EVOPE, deren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein
Fitness Center zu bringen. Von Seiten EVOPE werden keinerlei Bewachung und
Sorgfaltspflicht für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das
Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem von EVOPE zur
Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von EVOPE in Bezug auf
die eingebrachten Gegenstände.
§ 8 Kündigung und Zahlungsmodalitäten
Eine Änderung der Bankverbindung hat das Mitglied unverzüglich schriftlich
mitzuteilen und ggf. eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 2. eines Monats im Rahmen der umseitigen
Einzugsermächtigung erhoben und eigezogen. Befindet sich das Mitglied mit
der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so
berechtigt dies EVOPE, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im
Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund hält es sich EVOPE ausdrücklich vor,
Schadensersatzsprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen
geltend zu machen.
Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten
oder zurückgereichten Lastschrift ist EVOPE berechtigt, die für die Bankrücklastschrift
und die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von 10,00 € zu berechnen
und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Weist das
Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist,
reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag.
Gerät das Mitglied mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug, werden die
Beträge der gesamten Restlaufzeit der Mitgliedschaft sofort fällig.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um zwei weitere Monate, wenn
nicht 4 Wochen vor Ende der Mitgliedschaft schriftlich an EVOPE GmbH, Storkower Strasse 105, 10407 Berlin gekündigt wurde. Die vorstehenden Sätze gelten auch
für Verlängerungen der Mitgliedschaft, die sich an Verlängerungen anschliessen.
§ 9 Upgrade
Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit
zum Ende eines jeden Vertragsmonats möglich. Die Vertragslaufzeit von 2
Monaten beginnt dann neu.
Ein “Downgrade” auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der
2-monatigen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen vor Ende der Mitgliedschaft in
schriftlicher Form (Email oder Post) möglich.
§ 10 Krankheit/ Ausfallzeiten/ Umzug
Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer infolge Krankheit,
Schwangerschaft oder Wehrdienst kann der Vertrag gegen Vorlage einer
ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung
stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den
Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines
Monats nach Beginn bzw. Kenntnis der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.
Bei Umzug in eine andere Stadt kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer
Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt zum jeweiligen Monatsende gekündigt
werden. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen
Bestimmungen.
§ 11 Gesundheit
Da es sich bei CrossFit und Athletic Training um ein hochintensives leistungsorientiertes
Training handelt, empfiehlt EVOPE allen Personen, die die Leistungen
von EVOPE nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen
zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie
Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten,
vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit
in vollem Umfang wieder herzustellen.
§ 12 Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EVOPE personenbezogene Bestands- und
Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung
des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen
Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an
Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu
behandeln.
§ 13 Einverständniserklärung & Übertragung der Bildrechte
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass während des Trainings,
Veranstaltungen oder sonstigen Ereignissen im Rahmen der EVOPE GmbH
Bilder, Fotos sowie Videos aufgenommen und für werbedienstliche Zwecke von
EVOPE genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Ob diese Veröffentlichungen
im Rahmen von TV Ausstrahlungen, Zeitungsberichten oder Online Portalen (wie
Facebook, Instagram, usw.) genutzt werden, obliegt der EVOPE GmbH. Ferner
bestätigt das Mitglied das durch die Veröffentlichung der Bilder keine Rechte
Dritter verletzt werden und kein Vergütungsanspruch gegenüber der EVOPE
GmbH besteht. Die namentliche Nennung obliegt der EVOPE GmbH.
§14 Preisanpassung
Die EVOPE GmbH ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge anzupassen, wenn und soweit sich die für den Betrieb des Studios maßgeblichen Gesamtkosten wesentlich erhöhen. Maßgebliche Kostenfaktoren sind insbesondere Personal- und Energiekosten, Miet- und Instandhaltungskosten sowie Steuern, Abgaben und gesetzlich vorgeschriebene Umlagen.
Eine Beitragserhöhung ist nur zulässig, wenn und soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Kostensteigerung steht. Eine Senkung der maßgeblichen Kosten wird in entsprechender Weise an die Mitglieder weitergegeben.
Die EVOPE GmbH wird dem Mitglied eine Beitragserhöhung mindestens 6 Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) mitteilen.
Dem Mitglied steht es frei, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung außerordentlich zu kündigen. Macht das Mitglied von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Beitragserhöhung als genehmigt.
Hiermit ermächtige ich die EVOPE GmbH den von mir gewählten Monatsbetrag für die Dauer der Mitgliedschaft von meinem angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig leite ich meine Bank dazu an, die von der EVOPE GmbH für mein Bankkonto eingereichten Abbuchungen per SEPA-Lastschrift auszuführen. bzw. auszulösen.